Spenden
Wie können Sie helfen? Wie helfen wir?
Wie können Sie helfen?
Der Lions Club Rösrath setzt sich aktiv für soziale Projekte ein – mit finanzieller Unterstützung und persönlichem Engagement. Wir sammeln Spenden, initiieren eigene Projekte und fördern sinnvolle Vorhaben Dritter. Jede Spende fließt direkt in unsere Arbeit. Ob mit einer finanziellen Zuwendung oder ehrenamtlichem Einsatz – jede Hilfe zählt.
Sie möchten den Lions Club unterstützen?
Mit Ihrer Spende helfen Sie direkt, soziale Projekte und gemeinnützige Initiativen zu fördern. Der Lions Club Rösrath engagiert sich für verschiedene regionale und überregionale Hilfsprojekte – jede Unterstützung trägt dazu bei, Menschen in Not zu helfen.
Ihre Spende wird ausschließlich für wohltätige Zwecke verwendet. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung für Ihre Unterstützung.
Spendenkonto:
Förderverein Lions Club Rösrath
VR Bank eG Bergisch Gladbach
IBAN: DE63 3706 2600 1505 8330 11
SWIFT-BIC: GENODED1PAF
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Adresse an, wenn Sie eine Spendenquittung wünschen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Spendenprojekte
Sehen Sie selbst, welchen Projekte wir schon unterstützen durften. Ihr Engagement macht es auch möglich.
Wie helfen wir? Sie möchten Spenden beantragen?
Lions helfen. Ob in Kinder- und Jugendprojekten, bei der Unterstützung Sehbehinderter oder in Ländern der Dritten Welt – Lions engagieren sich ehrenamtlich für Menschen, die Hilfe brauchen. Dabei kümmern sie sich um die Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft genauso wie um Notleidende in aller Welt.
Der Lions Club Rösrath wurde in 2002 gegründet. Wir haben uns Toleranz, Kreativität, Gemeinnützigkeit und ein starkes Miteinander zur Aufgabe gemacht, die wir mit Leben füllen. Sofern Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich um eine Spende, Zuwendungen oder andere Hilfe bewerben.
Wer kann sich bewerben?
- Gemeinnützige Vereine gGmbH’s,
- Stiftungen etc.
- mildtätige Organisationen und solche der Wohlfahrt
- Fördervereine
- Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden wie Theater, Orchester, Ensemble, Chöre, Museen, zoologische und botanische Gärten, Archive, Büchereien, Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst…sowie Einrichtungen anderer Unternehmer, sofern die zuständigen Landesbehörden deren kulturelle Aufgabenerfüllung bestätigen
Voraussetzungen für die Gewährung von Spenden, Zuwendungen und anderen Hilfen:
- Die Verwendung einer Spende/Zuwendung wird nur zur Finanzierung konkreter Projekte gewährt. Das konkrete Projekt muss der Zuwendungsempfänger auf der Bewerbung um eine Spende/Zuwendung genau beschreiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spende/ Zuwendung weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet wird.
- Eine Spende/Zuwendung darf ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 und 54 der Abgabenordnung dienen.
- Der Zuwendungsempfänger muss als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch das Finanzamt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich mit Ihrem Spendenwunsch bei uns melden.
Kontakt zu uns
Fragen zu Spenden? Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne weiter. Gemeinsam können wir Gutes bewirken!
